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Friedhof Köthen

Vorschaubild Friedhof Köthen

Amt Schenkenländchen/Friedhofsverwaltung

Straße am Campingplatz 1A
15748 Märkisch Buchholz OT Köthen

(033766) 68951
(0151) 57606723

E-Mail:

kommunaler Friedhof der Stadt Märkisch Buchholz


Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung


Grabarten und Ruhezeiten

Sargbestattungen (Ruhezeit: 25 Jahre): Reihengrab, Wahlgrab

Urnenbeisetzung (Ruhezeit: 20 Jahre): Urnengrab, anonyme Urnengemeinschaftsanlage, Wahlgrab


Gebühren (einmalig)

Urnengrab: 100,00 EUR 

Reihengrab*: 120,00 EUR 

Wahlgrab: 200,00 EUR (je Stelle)

anonyme Urnengrabstätte*: 100,00 EUR

* nicht verlängerbar

 

Gebühren (jährlich)

Friedhofsunterhaltungsgebühr: 8,00 EUR (je Stelle)


Öffnungszeiten Friedhof (Straße zum Campingplatz 1A, 15748 Märkisch Buchholz ST Köthen)

April bis September   06:00 bis 20:00 Uhr

Oktober bis März       08:00 bis 16:00 Uhr 

 

Servicezeiten Friedhofsverwaltung (Markt 9, 15755 Teupitz)

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr


 


Aktuelle Meldungen

Friedhofsbegehung 2025

(03.​02.​2025)

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden auf den Friedhöfen der amtsangehörigen Städte und Gemeinden die allgemeinen Friedhofsbegehungen durchegführt. 

 

Die entsprechenden Termine finden Sie in der Anlage. 

 

Ansprechpartner: Frau Manke

EMail:

 

 

 

hier gehts zur Friedhofsverwaltung

 

[Termine 2025]

Grabmalprüfung 2025

(24.​01.​2025)

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird auf den Friedhöfen der amtsangehörigen Städte und Gemeinden die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale vorgenommen. Die jährliche Überprüfung wird in diesem Jahr von einem qualifizierten Dienstleister übernommen. 

 

Prüftermin: 2025 (noch offen)

 

Alle stehenden Grabmale werden mittels KMG (Kraftmessgerät) beschädigungsfrei überprüft. Grabmale, die nicht den Vorschriften entsprechen und der Prüfkraft nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten erhalten parallel eine schriftliche Mitteilung über die Beanstandung. Die betroffenen Grabmale sind binnen einer 4-wöchigen Frist durch einen Fachbetrieb zu reparieren. Nach Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung eine Abnahmebescheinigung mittels KMG zu übergeben. Standgefährdete Grabmale können zur allgemeinen Sicherheit durch die Friedhofsverwaltung umgelegt werden. 

 

 

Es wird daraufhin gewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die zum Beispiel durch das Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

 

Ansprechpartner: Frau Manke

EMail:

 

 

 

hier gehts zur Friedhofsverwaltung

 

Der angesetzte Termin musste aus technischen Gründen leider abgesagt werden. Der Termin wird voraussichtlich in den Sommermonaten nachgeholt. 

 

Kontakt

Amtierender Bürgermeister

Arno Winklmann

 

Mehrgenerationshaus „Franz Fühmann“

15748 Märkisch Buchholz

Münchehofer Straße 1

 

Sprechstunde: Vorletzter Dienstag im Monat und nach telefonischer Vereinbarung 

E-Mail:


Platzwart Biwakplatz:

Andreas Salostowitz 

Tel.: 01511-5144519

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