Friedhof Köthen
Amt Schenkenländchen/Friedhofsverwaltung
Straße am Campingplatz 1A15748 Märkisch Buchholz OT Köthen
(033766) 68951
(0151) 57606723
E-Mail:
kommunaler Friedhof der Stadt Märkisch Buchholz
Grabarten und Ruhezeiten
Sargbestattungen (Ruhezeit: 25 Jahre): Reihengrab, Wahlgrab
Urnenbeisetzung (Ruhezeit: 20 Jahre): Urnengrab, anonyme Urnengemeinschaftsanlage, Wahlgrab
Gebühren (einmalig)
Urnengrab: 100,00 EUR
Reihengrab*: 120,00 EUR
Wahlgrab: 200,00 EUR (je Stelle)
anonyme Urnengrabstätte*: 100,00 EUR
* nicht verlängerbar
Gebühren (jährlich)
Friedhofsunterhaltungsgebühr: 8,00 EUR (je Stelle)
Öffnungszeiten Friedhof (Straße zum Campingplatz 1A, 15748 Märkisch Buchholz ST Köthen)
April bis September 06:00 bis 20:00 Uhr
Oktober bis März 08:00 bis 16:00 Uhr
Servicezeiten Friedhofsverwaltung (Markt 9, 15755 Teupitz)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Aktuelle Meldungen
Abteilung Dart !
(17. 10. 2024)Ein Hallo an alle Dart Fans
Ab November 2024 startet die Abteilung "Dart"
Trainingszeiten: Donnerstag: 18 Uhr
Ansprechpartner: Rene Zug
Kontakt:
Ort: Sporthallenkomplex Märkisch Buchholz
"Alte Radsporthalle"
Wir freuen uns auf euch
mit sportlichem Gruß
Stephan
(Vorstand)
Beräumung von Grabstätten
(09. 04. 2024)Bitte beachten Sie die angehängigen Dokumente.
Grabmalprüfung 2024
(25. 01. 2024)Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird auf den Friedhöfen der amtsangehörigen Städte und Gemeinden die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale vorgenommen. Die jährliche Überprüfung wird in diesem Jahr von einem qualifizierten Dienstleister übernommen.
Prüftermin: Donnerstag, 29. Februar 2024
Alle stehenden Grabmale werden mittels KMG (Kraftmessgerät) beschädigungsfrei überprüft. Grabmale, die nicht den Vorschriften entsprechen und der Prüfkraft nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten erhalten parallel eine schriftliche Mitteilung über die Beanstandung. Die betroffenen Grabmale sind binnen einer 4-wöchigen Frist durch einen Fachbetrieb zu reparieren. Nach Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung eine Abnahmebescheinigung mittels KMG zu übergeben. Standgefährdete Grabmale können zur allgemeinen Sicherheit durch die Friedhofsverwaltung umgelegt werden.
Es wird daraufhin gewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die zum Beispiel durch das Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.
Ansprechpartner: Frau Manke
EMail: